Gemeinde: Hollabrunn Kategorie: Religiöse Kleindenkmäler | Totengedenkmale und Kriegerdenkmäler | Grabkreuze, -steine und -platten Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 1. Hälfte
Chronik: Das Kreuz wurde 1911 von der Wiener Gastwirtfamilie Falt, die in Wolfsbrunn Waren bezog, aus Dankbarkeit für einen unbeschadet überstandenen Unfall errichtet.
Im Jahr 2002 wurde das ganz verkommene Kreuz, das direkt an der Oberfellabrunner Freiheit
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stand, etwas versetzt und vom Wolfsbrunner Kurt Hoder mustergültig renoviert.
Leider wurde bei der Versetzung im Jahr 2002 nicht genau auf die Besitzverhältnisse des neuen Standortes geschaut und so steht heute das Kreuz auf dem Grundstück der Monika Prunauer.
Im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn
Inschrift: Gewidmet von Familie Falt 1911 wegen glücklicher Rettung vom Falle unserer geliebten Mutter und des Sohnes
Beschreibung: Steinkreuz auf Sockel (weiß)
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Details
Gemeinde / Objektbezeichnung
Gemeindename
Hollabrunn
Gemeindekennzahl
31022
Ortsübliche Bezeichnung
Satzinger Kreuz
Objektkategorie
1593 ( Religiöse Kleindenkmäler | Totengedenkmale und Kriegerdenkmäler | Grabkreuze, -steine und -platten)
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik)
Steinkreuz auf Sockel (weiß)
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details
Chronik
Zeitkategorie
20. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen
Das Kreuz wurde 1911 von der Wiener Gastwirtfamilie Falt, die in Wolfsbrunn Waren bezog, aus Dankbarkeit für einen unbeschadet überstandenen Unfall errichtet.
Im Jahr 2002 wurde das ganz verkommene Kreuz, das direkt an der Oberfellabrunner Freiheit stand, etwas versetzt und vom Wolfsbrunner Kurt Hoder mustergültig renoviert.
Leider wurde bei der Versetzung im Jahr 2002 nicht genau auf die Besitzverhältnisse des neuen Standortes geschaut und so steht heute das Kreuz auf dem Grundstück der Monika Prunauer.
Im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn
Inschrift: Gewidmet von Familie Falt 1911 wegen glücklicher Rettung vom Falle unserer geliebten Mutter und des Sohnes
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