Gemeinde: Kirchberg am Walde Kategorie: Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Galgen und Richtplätze Zeitkategorie: 18. Jahrhundert, 1. Hälfte
Chronik: Im Jahre 1621 wurde die Herrschaft Kirchberg am Walde mit der "Hochgerichtsbarkeit" belehnt. Äußeres Zeichen dafür war der im Jahre 1743 errichtete Galgen.
Am Galgen selbst wurde der Überlieferug nach nie jemand gehängt. Das einzige Todesurteil
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das am Galgenberg vollzogen worden ist, war am 16. November 1776 die Hinrichtung des Josef Stangl aus Haslau durch Rädern. Er hatte seine Frau Theresia in die "obere ´Wehr gestoßen, sodass sie ertrank. Es wird wohl eine Verschärfung der Strafe gewesen sein, dass er nicht gehängt, sondern, dass seine Gebeine mit dem Rad zerbrochen wurden.
Beschreibung: Am Galgenberg in Fromberg steht weithin sichtbar der Galgen. Er besteht aus zwei obeliskförmigen Säulen, die aus Granitquadern errichtet sind und jeweils von einer Steinkugel gekrönt werden. Oben in den Säulen sind Löcher zu sehen, durch die der
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hölzerne Querbalken geführt werden konnte.
An der rechten Säule ist in einer Höhe von 5m die Jahreszahl 1743 zu sehen.
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Details
Gemeinde / Objektbezeichnung
Gemeindename
Kirchberg am Walde
Gemeindekennzahl
30921
Ortsübliche Bezeichnung
Galgen
Objektkategorie
1332 ( Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Galgen und Richtplätze)
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik)
Am Galgenberg in Fromberg steht weithin sichtbar der Galgen. Er besteht aus zwei obeliskförmigen Säulen, die aus Granitquadern errichtet sind und jeweils von einer Steinkugel gekrönt werden. Oben in den Säulen sind Löcher zu sehen, durch die der hölzerne Querbalken geführt werden konnte.
An der rechten Säule ist in einer Höhe von 5m die Jahreszahl 1743 zu sehen.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details
Chronik
Zeitkategorie
18. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen
Im Jahre 1621 wurde die Herrschaft Kirchberg am Walde mit der "Hochgerichtsbarkeit" belehnt. Äußeres Zeichen dafür war der im Jahre 1743 errichtete Galgen.
Am Galgen selbst wurde der Überlieferug nach nie jemand gehängt. Das einzige Todesurteil das am Galgenberg vollzogen worden ist, war am 16. November 1776 die Hinrichtung des Josef Stangl aus Haslau durch Rädern. Er hatte seine Frau Theresia in die "obere ´Wehr gestoßen, sodass sie ertrank. Es wird wohl eine Verschärfung der Strafe gewesen sein, dass er nicht gehängt, sondern, dass seine Gebeine mit dem Rad zerbrochen wurden.
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