Gemeinde: Retzbach Kategorie: Religiöse Kleindenkmäler | Kreuze | Weg- oder Feldkreuze Zeitkategorie: 19. Jahrhundert, 2. Hälfte
Chronik: Über Ursache und genauen Zeitpunkt der Setzung des Kreuzes ist nichts bekannt. Material und Ausführung lassen eine Zuordnung der Herstellung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu. Es ist anzunehmen, dass es in dieser Zeit gesetzt
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wurde, eine spätere Setzung (Sekundärverwendung) ist nicht ausgeschlossen.
Beschreibung: An der Weggabelung beim Genossenschaftsteich steht ein Kreuz aus Gusseisen gefertigt auf einem Steinsockel aufgesetzt. Unter dem Herrgott auf der ovalen Tafel die Inschrift „Zur Ehre Gottes“ in Goldbronze. Der Herrgott, die Umrahmung der Inschrifttafel
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und Zierelemente an den Kreuzbalken sind ebenfalls mit Goldbronze gestrichen. Auf dem Steinsockel ist eine Grablaterne angebracht, deren Türchen ebenfalls mit Goldbronze umrahmt gestrichen ist.
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Details
Gemeinde / Objektbezeichnung
Gemeindename
Retzbach
Gemeindekennzahl
31038
Ortsübliche Bezeichnung
Gusseisernes Kreuz beim Genossenschaftsteich
Objektkategorie
1561 ( Religiöse Kleindenkmäler | Kreuze | Weg- oder Feldkreuze)
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik)
An der Weggabelung beim Genossenschaftsteich steht ein Kreuz aus Gusseisen gefertigt auf einem Steinsockel aufgesetzt. Unter dem Herrgott auf der ovalen Tafel die Inschrift „Zur Ehre Gottes“ in Goldbronze. Der Herrgott, die Umrahmung der Inschrifttafel und Zierelemente an den Kreuzbalken sind ebenfalls mit Goldbronze gestrichen. Auf dem Steinsockel ist eine Grablaterne angebracht, deren Türchen ebenfalls mit Goldbronze umrahmt gestrichen ist.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details
Chronik
Zeitkategorie
19. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen
Über Ursache und genauen Zeitpunkt der Setzung des Kreuzes ist nichts bekannt. Material und Ausführung lassen eine Zuordnung der Herstellung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu. Es ist anzunehmen, dass es in dieser Zeit gesetzt wurde, eine spätere Setzung (Sekundärverwendung) ist nicht ausgeschlossen.
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