Marktrichterhand am Alten Rathaus - Gedenktafel

Tragarme Ausleger mit Steckschilder z.B.: Handwerksschilder

Gemeinde: Neulengbach

Zeitkategorie: 19. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Vermutlich aus der Zeit der Markterhebung von Neulengbach 1535.
Die Marktrichterhand wird 14 Tage lang vor dem Reserlmarkt im Oktober „ausgesteckt“.
Das Original befindet sich im Museum. (Kleindenkmäler im Gebiet der Stadtgemeinde Neulengbach)

Beschreibung:

Text der Gedenktafel:
Marktrichterhand - Freyungsarm
Märkte spielen in der Geschichte immer schon eine wichtige Rolle,
einerseits zum Warenaustausch, andrerseits als Treffpunkt der Bürger.
Neulengbach war bereits im Mittelalter ein wichtiger Marktplatz der Region und laut Verleihung
durch Kaiser Maximilian I. aus dem Jahre 1516 berechtigt, zwei Jahrmärkte abzuhalten.
Nach den Wirren des Türkenjahres 1529 wurde 1535 an Neulengbach das Marktrecht
wieder verliehen.
Der bis vor kurzem einzige Markt, der die lange Handelstradition in der Gemeinde
fortgeführt hatte, ist der allseits beliebte "Reserl-Markt", der jährlich im Oktober
und zwar am Dienstag nach Theresia, stattfindet. Ursprünglich wurde der Markt am Dienstag
nach dem Sonntag nach Koloman, am 13, Oktober und später jeweils am Dienstag nach Theresia,
abgehalten. Daher stammt auch die Bezeichnung "Reserl-Markt".
Traditionsgemäß erfolgt die Ankündigung des Markttages 14 Tage vorher durch Ausbringen
der "Marktrichterhand mit dem Schwerte" am Alten Rathaus.
Dieses Symbol stand für eine eigene Gerichtsbarkeit während der Jahrmärkte im Mittelalter.
Neulengbach, am 8. Oktober 2016

Am Kirchenplatz Nr.2 befindet sich die "Marktrichterhand". An einem ausgestreckten, blaubemalten Arm hält eine Faust den Richterschwert.

Aus einer Neulengbacher Lokalzeitung über den Jahrmarkt des Jahres 1937: "Dienstag, den 19. Oktober 1937 wird am Marktplatz von Neulengbach der diesjährige Jahrmarkt abgehalten. Seit Tagen streckt sich bereits der blau und rot bemalte Arm mit dem Schwert in der Hand, das alte Zeichen der Marktgerichtsbarkeit beim ehrwürdigen Rathaus in Neulengbach. Es sind die Farben der Herrschaft Fürst von und zu Liechtenstein, welche als letzte die oberste Marktrechtsbehörde innehatte. Ein altes Wahrzeichen aus längst verflossenen Zeiten, das erfreulicherweise bis heute erhalten blieb. Damals, als es das erste Mal nach Besitzübernahme der Herrschaft Neulengbach durch den Fürsten Liechtenstein ausgehängt wurde, gab es weder Bahn- noch Kraftwagenverkehr , daher war die Bedeutung des Jahrmarktes viel größer, als heute. Der Jahrmarktstag war ein Feiertag für den ganzen Bezirk...."

Details

Gemeindename Neulengbach
Gemeindekennzahl 31926
Ortsübliche Bezeichnung Marktrichterhand am Alten Rathaus - Gedenktafel
Objektkategorie 3300 ( Tragarme (Ausleger) mit Steckschilder (z.B.: Handwerksschilder) | | )

Katastralgemeinde Neulengbach -- GEM Neulengbach
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 133/4
Ortschafts- bzw. Ortsteil Neulengbach
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Hauptplatz
Längengrad 15.907982
Breitengrad 48.197904

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 1.2
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m)
gemessen od. geschätzt --
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Text der Gedenktafel:
Marktrichterhand - Freyungsarm
Märkte spielen in der Geschichte immer schon eine wichtige Rolle,
einerseits zum Warenaustausch, andrerseits als Treffpunkt der Bürger.
Neulengbach war bereits im Mittelalter ein wichtiger Marktplatz der Region und laut Verleihung
durch Kaiser Maximilian I. aus dem Jahre 1516 berechtigt, zwei Jahrmärkte abzuhalten.
Nach den Wirren des Türkenjahres 1529 wurde 1535 an Neulengbach das Marktrecht
wieder verliehen.
Der bis vor kurzem einzige Markt, der die lange Handelstradition in der Gemeinde
fortgeführt hatte, ist der allseits beliebte "Reserl-Markt", der jährlich im Oktober
und zwar am Dienstag nach Theresia, stattfindet. Ursprünglich wurde der Markt am Dienstag
nach dem Sonntag nach Koloman, am 13, Oktober und später jeweils am Dienstag nach Theresia,
abgehalten. Daher stammt auch die Bezeichnung "Reserl-Markt".
Traditionsgemäß erfolgt die Ankündigung des Markttages 14 Tage vorher durch Ausbringen
der "Marktrichterhand mit dem Schwerte" am Alten Rathaus.
Dieses Symbol stand für eine eigene Gerichtsbarkeit während der Jahrmärkte im Mittelalter.
Neulengbach, am 8. Oktober 2016

Am Kirchenplatz Nr.2 befindet sich die "Marktrichterhand". An einem ausgestreckten, blaubemalten Arm hält eine Faust den Richterschwert.

Aus einer Neulengbacher Lokalzeitung über den Jahrmarkt des Jahres 1937: "Dienstag, den 19. Oktober 1937 wird am Marktplatz von Neulengbach der diesjährige Jahrmarkt abgehalten. Seit Tagen streckt sich bereits der blau und rot bemalte Arm mit dem Schwert in der Hand, das alte Zeichen der Marktgerichtsbarkeit beim ehrwürdigen Rathaus in Neulengbach. Es sind die Farben der Herrschaft Fürst von und zu Liechtenstein, welche als letzte die oberste Marktrechtsbehörde innehatte. Ein altes Wahrzeichen aus längst verflossenen Zeiten, das erfreulicherweise bis heute erhalten blieb. Damals, als es das erste Mal nach Besitzübernahme der Herrschaft Neulengbach durch den Fürsten Liechtenstein ausgehängt wurde, gab es weder Bahn- noch Kraftwagenverkehr , daher war die Bedeutung des Jahrmarktes viel größer, als heute. Der Jahrmarktstag war ein Feiertag für den ganzen Bezirk...."
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie 19. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Vermutlich aus der Zeit der Markterhebung von Neulengbach 1535.
Die Marktrichterhand wird 14 Tage lang vor dem Reserlmarkt im Oktober „ausgesteckt“.
Das Original befindet sich im Museum. (Kleindenkmäler im Gebiet der Stadtgemeinde Neulengbach)

Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)

Marktrichterhand N 19a
2001
Gerhard Hiebner

Marktrichterhand Gedenktafel N 19b
14.3.2022
Gerhard Hiebner

Marktrichterhand Gedenktafel N 19 c
14.3.2022
Gerhard Hiebner

Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Kleindenkmäler im Gebiet der Stadtgemeinde Neulengbach

Gerhard Hiebner
Datum der Erfassung 2021-12-13
Datum der letzten Bearbeitung 2024-01-28
letzter Bearbeiter Gerhard Hiebner

Standort

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