Marterl in den Weinbergen

Religiöse KleindenkmälerBildstöcke

Gemeinde: Hausleiten

Zeitkategorie:

Chronik:

Errichtet?

Beschreibung:

Quadratischer Tabernakelbildstock mit erhabenen Putzkartuschen im oberen Teil der zweiteiligen Säule. Der Tabernakel hat - wie in Pettendorf üblich - zwei Fenster und wird von einem Lothringer- bzw. Kardinalskreuz bekrönt.

Details

Gemeindename Hausleiten
Gemeindekennzahl 31208
Ortsübliche Bezeichnung Marterl in den Weinbergen
Objektkategorie 1530 ( Religiöse Kleindenkmäler | Bildstöcke | )

Katastralgemeinde Pettendorf -- GEM Hausleiten
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 815
Ortschafts- bzw. Ortsteil Pettendorf
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Am Leeberg
Längengrad 16.05984
Breitengrad 48.40079

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m)
gemessen od. geschätzt --
Breite (m)
gemessen od. geschätzt --
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Quadratischer Tabernakelbildstock mit erhabenen Putzkartuschen im oberen Teil der zweiteiligen Säule. Der Tabernakel hat - wie in Pettendorf üblich - zwei Fenster und wird von einem Lothringer- bzw. Kardinalskreuz bekrönt.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Errichtet?
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)


Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Auer, Alfred u. Fritz, Herbert: Klein- und Flurdenkmale - in der Marktgemeinde und Pfarre Hausleiten - 'Marterlführer'; Hausleiten 2008, S. 93 und in Fritz, Herbert: 'Unser Dorf Pettendorf' - Eine Chronik zur 900-Jahr-Feier am 21. Juni 2009 S. 162

Anton Stöger
Datum der Erfassung 2008-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2008-01-01
letzter Bearbeiter Anton Stöger

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.