Vermessungspunkt am Haunsberg

RechtsdenkmälerHistorische Grenzsteine

Gemeinde: Anthering

Zeitkategorie: 19. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Der Betonpfeiler mit den Angaben für die Landesvermessung wurde 1874 aufgestellt.

Beschreibung:

Am Rücken des Haunsberges, ca. 150m westlich der höchsten Erhebung, befindet sich ein Vermessungspunkt in Form eines hochrechteckigen Betonpfeilers.

Details

Gemeindename Anthering
Gemeindekennzahl 50302
Ortsübliche Bezeichnung Vermessungspunkt am Haunsberg
Objektkategorie 1320 ( Rechtsdenkmäler | Historische Grenzsteine | )

Katastralgemeinde Acharting -- GEM Anthering
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer GP. 962/1
Ortschafts- bzw. Ortsteil am Haunsbergrücken
Straße und Hausnummer bzw. Flurname
Längengrad 13.006262
Breitengrad 47.919476

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 1
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.3
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.3
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Am Rücken des Haunsberges, ca. 150m westlich der höchsten Erhebung, befindet sich ein Vermessungspunkt in Form eines hochrechteckigen Betonpfeilers.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Der Pfeiler trägt die Inschrift: '1874 für die europ. Gradmessung ASTR. EOD. operal 829C Landesvermessung'.

Zeitkategorie 19. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Der Betonpfeiler mit den Angaben für die Landesvermessung wurde 1874 aufgestellt.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)



Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Josef Unterberger, Förster v. Mayr-Melnhof.

Frieda Aigner
Datum der Erfassung 2005-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2005-01-01
letzter Bearbeiter Frieda Aigner

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.