Pranger

RechtsdenkmälerStrafrechtsdenkmälerPranger und Marktsäulen

Gemeinde: Bockfließ

Zeitkategorie: 15. Jahrhundert, 1. Hälfte

Chronik:

Der Pranger wurde als Schandsäule von 1471 bis 1783 benützt.In früherer Zeit wurde das Zeichen der „Freyung“ erst unter feierlichen Glockengeläute durch den Ort getragen, bevor es aufgesteckt wurde. Die Freyung ist schon 1419 belegt, die Marktprivilegien wurden laufend erneuert und bestätigt. Die Bedeutung dieses Prvelgs lag nach Dr. H. Feigl darin, dass fremde Handwerker und Kaufleute auf ihrem Weg zum und vom Jahrmarkt unter besonderem Schutz des Landesherren standen.
Aber auch innerhalb des Marktes sollte der „Marktfriede“ herrschen, d.h., es durfte kein Streit aufkommen, es durfte auch keiner verfolgt werden, selbst wenn er ein Übeltäter war, denn er besaß das Asylrecht. Wer Zank und Streit begann, wurde als Landfriedensbrecher bestraft. Es bestand aber auch der „Marktzwang“. Die Waren durften nur auf dem Marktplatz feilgeboten und verkauft werden.
Alle, die gegen obengenannte Vorschriften verstießen, die einen Marktfrevel begingen, wurden im „Markt“ gerichtet und bestraft. Die Strafen wurden entweder durch das Prangerstehen oder dem Arrest abgebüßt. Die beiden Arrestzellen unter der Schandsäule sind speziell und nur wenig oft bei andern Pranger vorzufinden. Kurze Freiheitsstrafen konnten durch Geld abgelöst werden, wodurch beiderseits manchmal ein Missbrauch entstand.
Kaiser Josef II. entzog 1789 durch ein Gesetz den Ortsrichtern die Strafvollzugsbarkeit.

Die Niedergerichtsbarkeit zum Abbüßen kleinerer Delikte bestand im „Prangerstehen“ oder durch Einsperren im Arrest. (=Rarität der örtlichen Gerichtsbarkeit). Letzte Benützung des Prangers als Verbüßung eines Vergehens 1783.

Beschreibung:

Die 8-seitige Säule hat einen 1,4m runden Sockel. Nach 2,1m ist ein Kragen gefertigt auf dem wiederum ein 1,1m hoher runder Zylinder mit 0,8m Durchmesser sitzt. Auf diesem Zylinder ist eine Kugel mit einem Durchmesser von 0,4m aufgesetzt. Richtung Norden in der Mitte des Zylinders ist eine Halterung für die „Freyung“ angebracht.
Unter der Schandsäule befinden sich 2 Kerkerzellen die über eine breite Stufe erreichbar sind. Die Zellen sind mit einem Eisengitter verschlossen. Rund um die Säule ist eine Mauer, die 8 kleine Pfeiler besitzt und mit einer Eisenkette verbunden sind.

Details

Gemeindename Bockfließ
Gemeindekennzahl 31605
Ortsübliche Bezeichnung Pranger
Objektkategorie 1331 ( Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Pranger und Marktsäulen)

Katastralgemeinde Bockfließ -- GEM Bockfließ
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 257
Ortschafts- bzw. Ortsteil Bockfließ
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Hauptstraße 38
Längengrad 16.60021
Breitengrad 48.36031

denkmalgeschützt geschuetzt

Höhe (m) 3.7
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 4.95
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 3.9
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Die 8-seitige Säule hat einen 1,4m runden Sockel. Nach 2,1m ist ein Kragen gefertigt auf dem wiederum ein 1,1m hoher runder Zylinder mit 0,8m Durchmesser sitzt. Auf diesem Zylinder ist eine Kugel mit einem Durchmesser von 0,4m aufgesetzt. Richtung Norden in der Mitte des Zylinders ist eine Halterung für die „Freyung“ angebracht.
Unter der Schandsäule befinden sich 2 Kerkerzellen die über eine breite Stufe erreichbar sind. Die Zellen sind mit einem Eisengitter verschlossen. Rund um die Säule ist eine Mauer, die 8 kleine Pfeiler besitzt und mit einer Eisenkette verbunden sind.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Dieses Zeichen der Niedergerichtsbarkeit stand bis 1967 vor dem Haus Hauptstraße 42 und wurde dann vor Nr. 38 in seiner alten Gestalt neu errichtet. 14 Tage vor den Markttagen (Faschingsmontag und 10. August - Laurentius) bekommt er den Arm mit dem Richtschwert befestigt und behält dieses Symbol bis 14 Tage nach dem Markt. Der Arm wurde 1975 von Hans Wannemacher neu geschnitzt.

Zeitkategorie 15. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Der Pranger wurde als Schandsäule von 1471 bis 1783 benützt.In früherer Zeit wurde das Zeichen der „Freyung“ erst unter feierlichen Glockengeläute durch den Ort getragen, bevor es aufgesteckt wurde. Die Freyung ist schon 1419 belegt, die Marktprivilegien wurden laufend erneuert und bestätigt. Die Bedeutung dieses Prvelgs lag nach Dr. H. Feigl darin, dass fremde Handwerker und Kaufleute auf ihrem Weg zum und vom Jahrmarkt unter besonderem Schutz des Landesherren standen.
Aber auch innerhalb des Marktes sollte der „Marktfriede“ herrschen, d.h., es durfte kein Streit aufkommen, es durfte auch keiner verfolgt werden, selbst wenn er ein Übeltäter war, denn er besaß das Asylrecht. Wer Zank und Streit begann, wurde als Landfriedensbrecher bestraft. Es bestand aber auch der „Marktzwang“. Die Waren durften nur auf dem Marktplatz feilgeboten und verkauft werden.
Alle, die gegen obengenannte Vorschriften verstießen, die einen Marktfrevel begingen, wurden im „Markt“ gerichtet und bestraft. Die Strafen wurden entweder durch das Prangerstehen oder dem Arrest abgebüßt. Die beiden Arrestzellen unter der Schandsäule sind speziell und nur wenig oft bei andern Pranger vorzufinden. Kurze Freiheitsstrafen konnten durch Geld abgelöst werden, wodurch beiderseits manchmal ein Missbrauch entstand.
Kaiser Josef II. entzog 1789 durch ein Gesetz den Ortsrichtern die Strafvollzugsbarkeit.

Die Niedergerichtsbarkeit zum Abbüßen kleinerer Delikte bestand im „Prangerstehen“ oder durch Einsperren im Arrest. (=Rarität der örtlichen Gerichtsbarkeit). Letzte Benützung des Prangers als Verbüßung eines Vergehens 1783.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)

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Isidor_Sigmhbg

1997-04-15

Rieder Leopold

Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Heimatkundliche Beiträge - Hermine Loderer 1978
Chronik 1970 - 2000 - OSR Alfred Esberger
Eigene Erhebungen 2021

Martin Wannemacher
Datum der Erfassung 2021-08-10
Datum der letzten Bearbeitung 2021-08-10

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