Pranger

RechtsdenkmälerStrafrechtsdenkmälerPranger und Marktsäulen

Gemeinde: Traismauer

Zeitkategorie: 17. Jahrhundert, 1. Hälfte

Chronik:

Ein Pranger ist das Zeichen der Landgerichtsbarkeit, die in Gemeinlebarn von 1278 bsi 1712 ausgeübt wurde. Das Wort Pranger bezeichnet eine Säule aus Stein oder Holz, an der ein Verurteilter mit einem Halseisen festgehalten und dem Spott der Umgebung ausgeliefert war.

Beschreibung:

Eine gemauerte Säule auf einem niederen Sockel. An der Vorderfront ist eine Steinkugel (Bagstein) und zwei Befestigungsschließen angebracht. Die Säulenseiten sind gekehlt. Auf der flachen Abdeckung steht ein Doppelkreuz (möglicher Hinweis auf die Herrschaft des Erzstiftes Salzburg)

Details

Gemeindename Traismauer
Gemeindekennzahl 31943
Ortsübliche Bezeichnung Pranger
Objektkategorie 1331 ( Rechtsdenkmäler | Strafrechtsdenkmäler | Pranger und Marktsäulen)

Katastralgemeinde Gemeinlebarn -- GEM Traismauer
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer
Ortschafts- bzw. Ortsteil
Straße und Hausnummer bzw. Flurname
Längengrad 15.80573
Breitengrad 48.34026

denkmalgeschützt geschuetzt

Höhe (m) 2.8
gemessen od. geschätzt geschätzt
Breite (m) 1
gemessen od. geschätzt geschätzt
Tiefe (m) 1
gemessen od. geschätzt geschätzt

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Eine gemauerte Säule auf einem niederen Sockel. An der Vorderfront ist eine Steinkugel (Bagstein) und zwei Befestigungsschließen angebracht. Die Säulenseiten sind gekehlt. Auf der flachen Abdeckung steht ein Doppelkreuz (möglicher Hinweis auf die Herrschaft des Erzstiftes Salzburg)
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details An dieser Prangersäule hat sich noch der sog. "Bagstein" erhalten. Er ist an der straßenseitigen Säulenfront im oberen Drittel befestigt. Der Bagstein, eine schwere Steinkugel, musste von streitenden Frauen durch den Ort getragen werden. Eiserne Fesseln, Fußschließen und Ketten dienten zum Festhalten der Delinquenten.

Zeitkategorie 17. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Ein Pranger ist das Zeichen der Landgerichtsbarkeit, die in Gemeinlebarn von 1278 bsi 1712 ausgeübt wurde. Das Wort Pranger bezeichnet eine Säule aus Stein oder Holz, an der ein Verurteilter mit einem Halseisen festgehalten und dem Spott der Umgebung ausgeliefert war.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)

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Isidor_Sigmhbg

1997-04-15

Rieder Leopold

Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen

Elisabeth Eder
Datum der Erfassung 2015-12-07
Datum der letzten Bearbeitung 2019-09-01

Standort

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