Liechtensteinkreuz

Religiöse KleindenkmälerTotengedenkmale und KriegerdenkmälerFriedhofskreuze

Gemeinde: Palterndorf-Dobermannsdorf

Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 1. Hälfte

Chronik:

Auf dem Friedhof in Palterndorf steht ein baugleiches Friedhofskreuz.

Beschreibung:

Das Steinkreuz aus Sandstein steht im hinteren Bereich des Friedhofs von Dobermannsdorf und ist südwestlich ausgerichtet. Für den um 1900 neu angelegten Friedhof stiftete der regierende Fürst Johann II. von und zu Liechtenstein ein monumentales Steinkreuz. Auf einem fünfstufigen Postament mit mehrfach abgestufter profilierter Kragenplatte mit geometrischen Oberflächenmustern erhebt sich das Steinkreuz. Dieses besitzt ornamentierte Vertiefungslinien, dreiecksförmige Endverbreiterungen, eine Vierpassrosette im Mittelpunkt, darüber eine Schriftrolle mit der Inschrift INRI. Der goldglänzende Korpus Christi besteht aus Gusseisen. Im Schaft des Postamentes befindet sich ein vertieftes Schriftfeld mit braun gefärbter und gravierter Inschrift: 'GEWIDMET VON SEINER DURCHLAUCHT DEM REGIERENDEN FÜRSTEN JOHANN II. VON - UND ZU LIECHTENSTEIN 1904'

Details

Gemeindename Palterndorf-Dobermannsdorf
Gemeindekennzahl 30845
Ortsübliche Bezeichnung Liechtensteinkreuz
Objektkategorie 1594 ( Religiöse Kleindenkmäler | Totengedenkmale und Kriegerdenkmäler | Friedhofskreuze)

Katastralgemeinde Dobermannsdorf -- GEM Palterndorf-Dobermannsdorf
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 169
Ortschafts- bzw. Ortsteil Friedhof Dobermannsdorf
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Friedhofsstraße
Längengrad 16.81944
Breitengrad 48.60477

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 3.6
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 1.1
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.9
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung sehr gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Das Steinkreuz aus Sandstein steht im hinteren Bereich des Friedhofs von Dobermannsdorf und ist südwestlich ausgerichtet. Für den um 1900 neu angelegten Friedhof stiftete der regierende Fürst Johann II. von und zu Liechtenstein ein monumentales Steinkreuz. Auf einem fünfstufigen Postament mit mehrfach abgestufter profilierter Kragenplatte mit geometrischen Oberflächenmustern erhebt sich das Steinkreuz. Dieses besitzt ornamentierte Vertiefungslinien, dreiecksförmige Endverbreiterungen, eine Vierpassrosette im Mittelpunkt, darüber eine Schriftrolle mit der Inschrift INRI. Der goldglänzende Korpus Christi besteht aus Gusseisen. Im Schaft des Postamentes befindet sich ein vertieftes Schriftfeld mit braun gefärbter und gravierter Inschrift: 'GEWIDMET VON SEINER DURCHLAUCHT DEM REGIERENDEN FÜRSTEN JOHANN II. VON - UND ZU LIECHTENSTEIN 1904'
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie 20. Jahrhundert, 1. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Auf dem Friedhof in Palterndorf steht ein baugleiches Friedhofskreuz.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) Fürst Liechtenstein war regierender Fürst des Fürstentum Liechtenstein. Der Name 'Liechtenstein' leitet sich möglicherweise davon ab, dass sich der Wohnsitz bzw. die Burg auf einem hellen Felsen befunden hätte. Die Herren von Liechtenstein waren anfangs wahrscheinlich Gefolgsleute (Ministerialien) der Vohburger, später der Babenberger. 1393 sind die Liechtenstein neben dem Kirchenpatronat mit dem Grasshof (in Dobermannsdorf) begütert, 1411 und 1455 erwerben sie das Lehen des Landesfürsten in Dobermannsdorf, auch in den Teilungsverträgen der Liechtenstein von 1453 und 1570 spielt Dobermannsdorf eine Rolle (BÜTTNER 1982, 99).


Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Pfarrchronik Dobermannsdorf

Johanna Orischnig
Datum der Erfassung 2011-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2011-01-01
letzter Bearbeiter Johanna Orischnig

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.