Gemeinde: Hallwang Kategorie: Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehend | | Zeitkategorie: 20. Jahrhundert, 2. Hälfte
Chronik: Im Bescheid mit der Zahl XII-2337/7-1965 wurde die Baumgruppe am 12.10.1965 zum Naturdenkmal erklärt. Als schutzwürdig wurden 'Eigenart u. charakteristisches Gepräge für das Landschaftsbild' eingestuft. Nach Informationen des Zeitzeugen
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Helmut Mayerböck wurden unter den Bäumen bei Vorbereitungsarbeiten zum Autobahn-Ausbau Knochen gefunden, die z.B. auf einen ehemaligen Pestfriedhof schließen lassen. Um zu erreichen, dass diese Stelle von Bauarbeiten verschont bleibt, wurde die darüberliegende Baumgruppe unter Schutz gestellt. Der ursprünglichen Vermutung wurde später nicht mehr nachgegangen.
Beschreibung: Das 'Feldgehölz Hallwang“ ist eine geschützte Baumgruppe, bestehend aus sechs Eschen. Inmitten der Baumgruppe befindet sich eine Metalltafel mit der Aufschrift: 'Naturdenkmal Feldgehölz'.
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Details
Gemeinde / Objektbezeichnung
Gemeindename
Hallwang
Gemeindekennzahl
50316
Ortsübliche Bezeichnung
'Feldgehölz Hallwang'
Objektkategorie
1600 ( Gedenktafeln, -steine an Objekten oder freistehend | | )
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik)
Das 'Feldgehölz Hallwang“ ist eine geschützte Baumgruppe, bestehend aus sechs Eschen. Inmitten der Baumgruppe befindet sich eine Metalltafel mit der Aufschrift: 'Naturdenkmal Feldgehölz'.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details
Die Beschreibung des Naturdenkmals mit der Verordnungsnummer 00077 in der Online-Datei der Naturschutzabteilung des Landes Salburg lautet: 'Sechs Eschen 1 Ahorn und einige weitere kleinere Laubgehölze; liegt auf Bodenwelle 500m im Südwesten der Kirche; Autobahnlandschaftsschutzgebiet (ehemaliges); mitgeschützt: umgebender Geländestreifen 10m breit, gemessen vom Stammfuß der am Außenrand des Feldgehölzes stehenden Stämme [...] Schutzzweck: Eigenart u. charakteristisches Gepräge für das Landschaftsbild;'.
Chronik
Zeitkategorie
20. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen
Im Bescheid mit der Zahl XII-2337/7-1965 wurde die Baumgruppe am 12.10.1965 zum Naturdenkmal erklärt. Als schutzwürdig wurden 'Eigenart u. charakteristisches Gepräge für das Landschaftsbild' eingestuft. Nach Informationen des Zeitzeugen Helmut Mayerböck wurden unter den Bäumen bei Vorbereitungsarbeiten zum Autobahn-Ausbau Knochen gefunden, die z.B. auf einen ehemaligen Pestfriedhof schließen lassen. Um zu erreichen, dass diese Stelle von Bauarbeiten verschont bleibt, wurde die darüberliegende Baumgruppe unter Schutz gestellt. Der ursprünglichen Vermutung wurde später nicht mehr nachgegangen.
Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen
Archiv des Amtes d. Sbg. Landesregierung, VO 00077 (Naturdenkmäler) Gespräch mit Herrn Helmut Mayerböck, der zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung im Hallwanger Naturschutzbund aktiv war
Erhebung/Überarbeitung
Datum der Erfassung
2008-01-01
Erfasser
Birgit Weichbold
Datum der letzten Bearbeitung
2008-01-01
letzter Bearbeiter
Birgit Weichbold
Vollständig erfasst
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