Meilensteine Wörgl - Kaiser Augustus stirbt und wird zum Gott erklärt

Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler

Gemeinde: Wörgl

Zeitkategorie: --

Chronik:

Mit Augustus, der bis zur Verleihung des Augustus-Titels 27 v. Chr. gewöhnlich als Octavian bezeichnet wird, ändert sich die politische Situation im Mittelmeerraum nachhaltig. Zum einen wird mit dem Ptolemäerreich der letzte der Herrschaftsbereiche, die sich in der Nachfolge des

Alexanderreiches herausbildeten, dem Imperium Romanum einverleibt, zum anderen ändert sich die Staatsform in Rom: auf die res publica („Republik“) folgt der Prinzipat (etwa „Vorherrschaft eines herausragenden Einzelnen“).

Im ersten Jahrhundert v. Chr. kann Rom seine Eroberungspolitik erfolgreich fortsetzen. Innenpolitisch ist die Situation allerdings von Bürgerkriegen geprägt, die schließlich mit einem Strukturwandel bezüglich der Staatsform einhergeht. In der entscheidenden Schlacht bei Actium 31 v. Chr. stehen sich die beiden Gegner Marc Anton mit seiner Verbündeten Kleopatra VII., der letzten Ptolemäerherrscherin, und Octavian gegenüber. Mit der Niederlage von Marc Anton und Kleopatra VII. endet die Herrschaft der Ptolemäer und Ägypten wird ein Jahr später Provinz des Imperium Romanum. Rom erlangt damit die direkte Herrschaft über alle Mittelmeerländer.

Der Sieger von Actium kann die Situation politisch nützen um seine Macht auszubauen und zu legitimieren. Die Republik war geschwächt durch die zuvor aufgezwungene Militärdiktatur, die Bürgerkriege, die Vergöttlichung Caesars sowie durch das Ausschalten eines Teils der politischen Elite. Diese Voraussetzungen ermöglichen es bei der Gestaltung einer neuen Ordnung eine Alleinherrschaft in die Tradition der res publica einzubetten. Die Ausbildung des Prinzipats, die Cassius Dio eindrucksvoll schildert, kann vielleicht im Zusammenspiel folgender Aspekte konstruiert werden, die hier sehr verkürzt und vereinfacht dargestellt werden müssen: Octavian, ab 27 v. Augustus (= „der Erhabene“), akzeptiert formell die Ordnung der res publica, indem er einerseits die außerordentliche Amtsgewalt an den Senat und das Volk zurückgibt, die er 32 v. Chr. an sich gerissen hat, andererseits eine kultische Verehrung seiner Person in Rom ablehnt. Auch die Verleihung von Amtsgewalten wie dem Konsulat ist zeitlich begrenzt, was eine Einschränkung seiner Macht theoretisch ermöglicht.

Octavian/Augustus lässt sich den Titel Imperator, den er 38 v. Chr. statt seines Vornamens Gaius wählte, vom Senat bestätigen. Die neu unterworfenen Provinzen sowie die Provinzen mit Unruhepotenzial werden zunächst für eine Zeitdauer von zehn Jahren seiner Person unterstellt, die befriedeten Provinzen unterstehen dem Senat. Dadurch gewinnt Octavian/Augustus ein direktes Verhältnis zu den schlagkräftigsten Legionen des Heers, das dem Feldherrn verpflichtet ist. Das Heer nimmt als eine der wichtigsten Stützen des Imperium Romanum im Lauf der Jahrhunderte immer wieder eine entscheidende Position bei der Frage der Herrschernachfolge ein. In den östlichen Provinzen erlaubt Octavian/Augustus auch eine kultische Verehrung seiner Person, wie es in den Gebieten der hellenistischen Königreiche üblich war, und erzielt so nach und nach auch ein direktes Verhältnis zu einzelnen Provinzen, denn diese konnten sich bei Unstimmigkeiten mit ihren Statthaltern direkt an den Imperator wenden.Praktisch baut sich Octavian/Augustus eine Machtfülle auf, die der Senat kaum mehr zu beschränken vermag. Er vereinigt in seiner Person zentrale Kompetenzen: die Befehlsgewalt über die schlagkräftigen Legionen in den nicht befriedeten Provinzen und zunächst das Konsulat jährlich. Dieses Amt ermöglicht ihm Gesetze vorzuschlagen und Senatsbeschlüsse herbeizuführen. 23 v. Chr. gibt er das Konsulat der Senatsaristokratie zurück und erhält die tribunicia potestas („Tribunizische Gewalt“), ein Amt, das ihm noch mehr Möglichkeiten der Machtausübung verleiht. Damit kann er in allen Bereichen der res publica handeln und zugleich jede gegen ihn gerichtete Aktion abwehren. Weiters ist es möglich, die tribunicia potestas einem Nachfolger zu übertragen, womit eine Rückkehr zur res publica der alten Ordnung praktisch kaum mehr möglich ist.

Am 19. August 14 n. Chr. stirbt Augustus in Nola in Kampanien und wird in dem von ihm errichteten Mausoleum auf dem Marsfeld in Rom bestattet. Knapp einen Monat nach seinem Tod wird er zum Gott erklärt: „Divus Augustus“ („Göttlicher Augustus“). Die Herrschaft geht auf Tiberius über, den Augustus adoptierte und mit der tribunicia potestas ausstattete, womit eine dynastische Herrschaftsabfolge installiert ist.

Beschreibung:

Granitstein

Details

Gemeindename Wörgl
Gemeindekennzahl 70531
Ortsübliche Bezeichnung Meilensteine Wörgl - Kaiser Augustus stirbt und wird zum Gott erklärt
Objektkategorie 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | )

Katastralgemeinde
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer
Ortschafts- bzw. Ortsteil
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Bahnhofsstraße
Längengrad
Breitengrad

Tirol: denkmalgeschützt --

Höhe (m) 0.4
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.6
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung --
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Granitstein
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie --
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Mit Augustus, der bis zur Verleihung des Augustus-Titels 27 v. Chr. gewöhnlich als Octavian bezeichnet wird, ändert sich die politische Situation im Mittelmeerraum nachhaltig. Zum einen wird mit dem Ptolemäerreich der letzte der Herrschaftsbereiche, die sich in der Nachfolge des

Alexanderreiches herausbildeten, dem Imperium Romanum einverleibt, zum anderen ändert sich die Staatsform in Rom: auf die res publica („Republik“) folgt der Prinzipat (etwa „Vorherrschaft eines herausragenden Einzelnen“).

Im ersten Jahrhundert v. Chr. kann Rom seine Eroberungspolitik erfolgreich fortsetzen. Innenpolitisch ist die Situation allerdings von Bürgerkriegen geprägt, die schließlich mit einem Strukturwandel bezüglich der Staatsform einhergeht. In der entscheidenden Schlacht bei Actium 31 v. Chr. stehen sich die beiden Gegner Marc Anton mit seiner Verbündeten Kleopatra VII., der letzten Ptolemäerherrscherin, und Octavian gegenüber. Mit der Niederlage von Marc Anton und Kleopatra VII. endet die Herrschaft der Ptolemäer und Ägypten wird ein Jahr später Provinz des Imperium Romanum. Rom erlangt damit die direkte Herrschaft über alle Mittelmeerländer.

Der Sieger von Actium kann die Situation politisch nützen um seine Macht auszubauen und zu legitimieren. Die Republik war geschwächt durch die zuvor aufgezwungene Militärdiktatur, die Bürgerkriege, die Vergöttlichung Caesars sowie durch das Ausschalten eines Teils der politischen Elite. Diese Voraussetzungen ermöglichen es bei der Gestaltung einer neuen Ordnung eine Alleinherrschaft in die Tradition der res publica einzubetten. Die Ausbildung des Prinzipats, die Cassius Dio eindrucksvoll schildert, kann vielleicht im Zusammenspiel folgender Aspekte konstruiert werden, die hier sehr verkürzt und vereinfacht dargestellt werden müssen: Octavian, ab 27 v. Augustus (= „der Erhabene“), akzeptiert formell die Ordnung der res publica, indem er einerseits die außerordentliche Amtsgewalt an den Senat und das Volk zurückgibt, die er 32 v. Chr. an sich gerissen hat, andererseits eine kultische Verehrung seiner Person in Rom ablehnt. Auch die Verleihung von Amtsgewalten wie dem Konsulat ist zeitlich begrenzt, was eine Einschränkung seiner Macht theoretisch ermöglicht.

Octavian/Augustus lässt sich den Titel Imperator, den er 38 v. Chr. statt seines Vornamens Gaius wählte, vom Senat bestätigen. Die neu unterworfenen Provinzen sowie die Provinzen mit Unruhepotenzial werden zunächst für eine Zeitdauer von zehn Jahren seiner Person unterstellt, die befriedeten Provinzen unterstehen dem Senat. Dadurch gewinnt Octavian/Augustus ein direktes Verhältnis zu den schlagkräftigsten Legionen des Heers, das dem Feldherrn verpflichtet ist. Das Heer nimmt als eine der wichtigsten Stützen des Imperium Romanum im Lauf der Jahrhunderte immer wieder eine entscheidende Position bei der Frage der Herrschernachfolge ein. In den östlichen Provinzen erlaubt Octavian/Augustus auch eine kultische Verehrung seiner Person, wie es in den Gebieten der hellenistischen Königreiche üblich war, und erzielt so nach und nach auch ein direktes Verhältnis zu einzelnen Provinzen, denn diese konnten sich bei Unstimmigkeiten mit ihren Statthaltern direkt an den Imperator wenden.Praktisch baut sich Octavian/Augustus eine Machtfülle auf, die der Senat kaum mehr zu beschränken vermag. Er vereinigt in seiner Person zentrale Kompetenzen: die Befehlsgewalt über die schlagkräftigen Legionen in den nicht befriedeten Provinzen und zunächst das Konsulat jährlich. Dieses Amt ermöglicht ihm Gesetze vorzuschlagen und Senatsbeschlüsse herbeizuführen. 23 v. Chr. gibt er das Konsulat der Senatsaristokratie zurück und erhält die tribunicia potestas („Tribunizische Gewalt“), ein Amt, das ihm noch mehr Möglichkeiten der Machtausübung verleiht. Damit kann er in allen Bereichen der res publica handeln und zugleich jede gegen ihn gerichtete Aktion abwehren. Weiters ist es möglich, die tribunicia potestas einem Nachfolger zu übertragen, womit eine Rückkehr zur res publica der alten Ordnung praktisch kaum mehr möglich ist.

Am 19. August 14 n. Chr. stirbt Augustus in Nola in Kampanien und wird in dem von ihm errichteten Mausoleum auf dem Marsfeld in Rom bestattet. Knapp einen Monat nach seinem Tod wird er zum Gott erklärt: „Divus Augustus“ („Göttlicher Augustus“). Die Herrschaft geht auf Tiberius über, den Augustus adoptierte und mit der tribunicia potestas ausstattete, womit eine dynastische Herrschaftsabfolge installiert ist.

Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)


Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Karl Christ, Geschichte der römischen Kaiserzeit: von Augustus bis Konstantin, Verlag C. H. Beck, München 1988.

Werner Dahlheim, Geschichte der Römischen Kaiserzeit, Oldenbourg Grundriß der Geschichte, Bd. 3, R. Oldenbourg Verlag, München 1984.

Dietmar Kienast, Römische Kaisertabelle. Grundzüge einer römischen Kaiserchronologie, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt ²1996

kuf woergl
Datum der Erfassung 2019-11-29
Datum der letzten Bearbeitung 2020-01-27
letzter Bearbeiter kuf woergl

Standort

Kommentare

Sie müssen sich einloggen, um selbst Kommentare abgeben zu können!

Erfassung nicht geprüft