Fünfeckiger Stein

RechtsdenkmälerHistorische GrenzsteineFlurgrenzsteine, Güter- und private Grenzsteine

Gemeinde: Straß im Straßertale

Zeitkategorie: 17. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Am 17.2.1676 wurden Lorenz Altmann aus Kleinweikersdorf und sein 12jähriger Sohn hier ermordet aufgefunden. Da der Bub in der Herrschaft Grafenegg lag und der Vater in der Göttweigischen Freiheit, hat sich ein Streit entwickelt, der zu einer genauen Grenzziehung führte und zur Errichtung dieses fünfeckigen Grenzsteines am 14.5.1678. Die Grenzmarkierung wurde 1768 und zuletzt 1984 renoviert. Das 1906 aufgesetzte Pichler-Kreuz wurde 1984 wieder entfernt und in nächster Nähe aufgestellt. Angeblich soll sich bereits mindestens eine Person an dem Kreuz erhängt haben.

Beschreibung:

Auf niedrigem aber breitem fünfeckigen Steinsockel ein fünfeckiger Schaft mit einem kleinen fünfeckigen Aufsatz. Auf allen Seiten die eingemeißelten Namen der fünf Katastralgemeinden, die hier an diesem Punkt zusammenstoßen. Auf der nach Norden weisenden Seite ist 'Straß' und zusätzlich Jahreszahlen eingemeißelt. Vor der jüngsten Restaurierung konnten noch zahlreiche weitere Inschriften bzw. eingeritzte Zeichen beobachtet werden, die allerdings abgeschliffen wurden.

Details

Gemeindename Straß im Straßertale
Gemeindekennzahl 31346
Ortsübliche Bezeichnung Fünfeckiger Stein
Objektkategorie 1323 ( Rechtsdenkmäler | Historische Grenzsteine | Flurgrenzsteine, Güter- und private Grenzsteine)

Katastralgemeinde Straß -- GEM Straß im Straßertale
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 1561/1
Ortschafts- bzw. Ortsteil Straß / Katl
Straße und Hausnummer bzw. Flurname LH43 Richtung Hohenwarth rechts Zufahrt zu Sandgrube am Güterweg
Längengrad 15.78188
Breitengrad 48.48168

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 1.6
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.2
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.2
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Auf niedrigem aber breitem fünfeckigen Steinsockel ein fünfeckiger Schaft mit einem kleinen fünfeckigen Aufsatz. Auf allen Seiten die eingemeißelten Namen der fünf Katastralgemeinden, die hier an diesem Punkt zusammenstoßen. Auf der nach Norden weisenden Seite ist 'Straß' und zusätzlich Jahreszahlen eingemeißelt. Vor der jüngsten Restaurierung konnten noch zahlreiche weitere Inschriften bzw. eingeritzte Zeichen beobachtet werden, die allerdings abgeschliffen wurden.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Auf jeder Schaftseite der Name einer Katastralgemeinde eingemeißelt: Beginnend im NO im Uhrzeigersinn: GÖSING / FEUERSBRUNN / ENGABRUNN / ETSDORF / STRASS Oberhalb Straß: 1678 darunter R.V. / 1768 / wiederum darunter R.V. / 1984 (R.V. steht für renoviert)

Zeitkategorie 17. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Am 17.2.1676 wurden Lorenz Altmann aus Kleinweikersdorf und sein 12jähriger Sohn hier ermordet aufgefunden. Da der Bub in der Herrschaft Grafenegg lag und der Vater in der Göttweigischen Freiheit, hat sich ein Streit entwickelt, der zu einer genauen Grenzziehung führte und zur Errichtung dieses fünfeckigen Grenzsteines am 14.5.1678. Die Grenzmarkierung wurde 1768 und zuletzt 1984 renoviert. Das 1906 aufgesetzte Pichler-Kreuz wurde 1984 wieder entfernt und in nächster Nähe aufgestellt. Angeblich soll sich bereits mindestens eine Person an dem Kreuz erhängt haben.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)






Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Hans Windbrechtinger, Martersäulen zu setzen erlaubt. Straß 2011. Alexandra Leeb, Die Flurdenkmale im Straßertal. Straß 1993.

Horst Niedermair
Datum der Erfassung 2011-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2011-01-01
letzter Bearbeiter Horst Niedermair

Standort

Kommentare

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.