Fünfeckiger Stein

RechtsdenkmälerHistorische GrenzsteineFlurgrenzsteine, Güter- und private Grenzsteine

Gemeinde: Fels am Wagram

Zeitkategorie: 17. Jahrhundert, 2. Hälfte

Chronik:

Laut Eintragung im Gerichtsprotokoll der MG Etsdorf vom 17. Februar 1676 fand man Lorenz Altman und dessen Sohn aus Kleinweikersdorf auf Grundstücken zweier verschiedener Herrschaften erschlagen auf. Der Streit, welche Herrschaft die Toten übernehmen sollte, löste vermutlich die Setzung des Fünfeckigen Steines aus. Einer weiteren Eintragung zufolge wurde dieser am 14. Mai 1678 aufgestellt.

Beschreibung:

Der 'Fünfeckige Stein' ist ein Grenzstein, an dem fünf Katastralgemeinden zusammenstoßen, der heute vier Großgemeinden betrifft: Grafenegg, Straß, Fels, Grafenwörth. Auf einem fünfeckigen Sockel ein steinerner, oben abgeschrägter fünfeckiger Schaft mit kleinem, quaderförmigen Schlussstein. Die Inschriften im Uhrzeigersinn, 1. ETS / DORF; - 2. 1678 / STRASS / R.V. / 1768 / R.V. / 1984; – 3. GÖS / ING; – 4. FEVERS / BRVNN; – 5. ENGA / BRVNN.

Details

Gemeindename Fels am Wagram
Gemeindekennzahl 32106
Ortsübliche Bezeichnung Fünfeckiger Stein
Objektkategorie 1323 ( Rechtsdenkmäler | Historische Grenzsteine | Flurgrenzsteine, Güter- und private Grenzsteine)

Katastralgemeinde Gösing -- GEM Fels am Wagram
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer 1304
Ortschafts- bzw. Ortsteil Gösing
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Karl
Längengrad 15.78186
Breitengrad 48.4815

denkmalgeschützt nicht geschuetzt

Höhe (m) 1.55
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.2
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m) 0.2
gemessen od. geschätzt gemessen

Zustandsklassifizierung gut
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Der 'Fünfeckige Stein' ist ein Grenzstein, an dem fünf Katastralgemeinden zusammenstoßen, der heute vier Großgemeinden betrifft: Grafenegg, Straß, Fels, Grafenwörth. Auf einem fünfeckigen Sockel ein steinerner, oben abgeschrägter fünfeckiger Schaft mit kleinem, quaderförmigen Schlussstein. Die Inschriften im Uhrzeigersinn, 1. ETS / DORF; - 2. 1678 / STRASS / R.V. / 1768 / R.V. / 1984; – 3. GÖS / ING; – 4. FEVERS / BRVNN; – 5. ENGA / BRVNN.
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details Diesem Grenzstein war das mit der Jahreszahl 1906 datierte Pichler-Kreuz aufgesetzt. Bei der Renovierung 1984 wurde es wieder abgenommen und daneben aufgestellt, das Kreuz steht heute im Gemeindegebiet von Straß und bezieht sich auf folgende Begebenheit: Laut Eintragung im Gerichtsprotokoll der MG Etsdorf vom 17. Februar 1676 fand man Lorenz Altman und dessen Sohn aus Kleinweikersdorf auf benachbarten Grundstücken zweier verschiedener Herrschaften erschlagen auf. Der Streit, welche Herrschaft die Toten übernehmen sollte, löste vermutlich die Setzung des Fünfeckigen Steines aus. Einer weiteren Eintragung zufolge wurde dieser am 14. Mai 1678 aufgestellt.

Zeitkategorie 17. Jahrhundert, 2. Hälfte
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Laut Eintragung im Gerichtsprotokoll der MG Etsdorf vom 17. Februar 1676 fand man Lorenz Altman und dessen Sohn aus Kleinweikersdorf auf Grundstücken zweier verschiedener Herrschaften erschlagen auf. Der Streit, welche Herrschaft die Toten übernehmen sollte, löste vermutlich die Setzung des Fünfeckigen Steines aus. Einer weiteren Eintragung zufolge wurde dieser am 14. Mai 1678 aufgestellt.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)

Gösing
2012
L. Leuthner

5 eckiger Stein
2012
L. Leutner

5 eckiger Stein
2012
L. Leuthner

Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Ersterheber: Ludwig Leuthner

Windbrechtinger Hans: 'Martersäulen zu setzen erlaubt und Die Bestie Mensch'. In: Heimatkundliches aus dem Kamptal, Band VIII, 2011, 24 - 27 und 84 - 85. Leeb Sandra: 'Flurdenkmale im Straßertal', 1993.

Datum der Erfassung 2012-01-01
Datum der letzten Bearbeitung 2019-11-18
letzter Bearbeiter Walpurga Oppeker

Standort

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Vollständig erfasst

Das Gütesiegel des BHW kennzeichnet dieses Objekt als vollständig und fachlich korrekt erfasst und vom BHW Fachbereich Klein-und Flurdenkmäler geprüft.