Meilensteine Wörgl - Erste allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl in Österreich
Gemeinde: Wörgl
Zeitkategorie: --
Chronik:
Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs war auch die Donaumonarchie zerfallen. Eine provisorische Nationalversammlung gab am 21. Oktober 1918 dem selbständigen deutsch-österreichischen Staat eine Verfassung (diese wurde auf der Grundlage der Verfassung von 1867 erstellt). Am 12. November desselben Jahres wurde die Staats- und Regierungsform beschlossen – daraufhin verkündete der Präsident der Nationalversammlung die Gründung der demokratischen Republik Deutsch-Österreich. (Der Name „Deutsch-Österreich“ für die junge Republik sowie der Anschluss an Deutschland wurden dann im Friedensvertrag von Saint-Germain am 10. September 1919 verboten). Wenige Monate nach der Ausrufung der Republik fanden am 16. Februar 1919 die ersten Wahlen statt, die gemäß der Verfassung allgemein, gleich, direkt und geheim waren.
„Allgemein“ besagt, dass grundsätzlich alle österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen das aktive und das passive Wahlrecht besitzen; „gleich“ bedeutet, dass alle Wähler/innen über die gleiche Anzahl von Stimmen verfügen und dass alle abgegebenen Stimmen gleich viel zählen (und keine wahlberechtigte Person aufgrund ihres sozialen Standes oder anderer Gründe ihrer Stimme mehr Gewicht verleihen kann); „direkt“ oder präziser „persönlich“ besagt, dass die Stimmabgabe durch den/die Wähler/in persönlich stattfinden muss (eine Ausnahme stellt die Stimmabgabe von Personen im Ausland dar); „geheim“ heisst, dass die Geheimhaltung der Wahlentscheidung jeder Person gewährt wird. (Dem/Der Wähler/in selbst ist es natürlich gestattet, über seine/ihre Wahlentscheidung Auskunft zu geben.)
In Österreich ermöglichte dieses Gesetz nun erstmals auch Frauen an politischen Abstimmungen teilzunehmen. In verschiedenen Ländern der Welt hatten sich Frauenbewegungen unter anderem für die politischen Rechte der Frauen eingesetzt; nun wurde weltweit in vielen Staaten einzelnen Forderungen nachgekommen. So erhielten Frauen 1893 in Australien das (passive) Wahlrecht. In europäischen Ländern konnten Frauen zuerst in Finnland von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen (1906); es folgten beispielsweise Österreich 1919 und Deutschland 1920. Andere Länder führten das Wahlrecht für Frauen erst nach dem Zweiten Weltkrieg ein (z.B. Frankreich). In der Schweiz erhielten Frauen im Jahr 1971 das Wahlrecht; die Einführung dieses Rechts fand aber nicht in allen Kantonen gleichzeitig statt. So gestattete zuletzt der Kanton Appenzell Innerrhoden 1990 seinen erwachsenen Bürgerinnen, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Beschreibung:
Granitstein
Details
Gemeindename | Wörgl |
Gemeindekennzahl | 70531 |
Ortsübliche Bezeichnung | Meilensteine Wörgl - Erste allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl in Österreich |
Objektkategorie | 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | ) |
Katastralgemeinde | |
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer | |
Ortschafts- bzw. Ortsteil | |
Straße und Hausnummer bzw. Flurname | Bahnhofsstraße |
Längengrad | |
Breitengrad |
Tirol: denkmalgeschützt | -- |
Höhe (m) | 0.4 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Breite (m) | 0.6 |
gemessen od. geschätzt | gemessen |
Tiefe (m) | |
gemessen od. geschätzt | -- |
Zustandsklassifizierung | -- |
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös: empfohlene Maßnahmen |
Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) | Granitstein |
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details |
Zeitkategorie | -- |
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) | Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs war auch die Donaumonarchie zerfallen. Eine provisorische Nationalversammlung gab am 21. Oktober 1918 dem selbständigen deutsch-österreichischen Staat eine Verfassung (diese wurde auf der Grundlage der Verfassung von 1867 erstellt). Am 12. November desselben Jahres wurde die Staats- und Regierungsform beschlossen – daraufhin verkündete der Präsident der Nationalversammlung die Gründung der demokratischen Republik Deutsch-Österreich. (Der Name „Deutsch-Österreich“ für die junge Republik sowie der Anschluss an Deutschland wurden dann im Friedensvertrag von Saint-Germain am 10. September 1919 verboten). Wenige Monate nach der Ausrufung der Republik fanden am 16. Februar 1919 die ersten Wahlen statt, die gemäß der Verfassung allgemein, gleich, direkt und geheim waren. „Allgemein“ besagt, dass grundsätzlich alle österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen das aktive und das passive Wahlrecht besitzen; „gleich“ bedeutet, dass alle Wähler/innen über die gleiche Anzahl von Stimmen verfügen und dass alle abgegebenen Stimmen gleich viel zählen (und keine wahlberechtigte Person aufgrund ihres sozialen Standes oder anderer Gründe ihrer Stimme mehr Gewicht verleihen kann); „direkt“ oder präziser „persönlich“ besagt, dass die Stimmabgabe durch den/die Wähler/in persönlich stattfinden muss (eine Ausnahme stellt die Stimmabgabe von Personen im Ausland dar); „geheim“ heisst, dass die Geheimhaltung der Wahlentscheidung jeder Person gewährt wird. (Dem/Der Wähler/in selbst ist es natürlich gestattet, über seine/ihre Wahlentscheidung Auskunft zu geben.) In Österreich ermöglichte dieses Gesetz nun erstmals auch Frauen an politischen Abstimmungen teilzunehmen. In verschiedenen Ländern der Welt hatten sich Frauenbewegungen unter anderem für die politischen Rechte der Frauen eingesetzt; nun wurde weltweit in vielen Staaten einzelnen Forderungen nachgekommen. So erhielten Frauen 1893 in Australien das (passive) Wahlrecht. In europäischen Ländern konnten Frauen zuerst in Finnland von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen (1906); es folgten beispielsweise Österreich 1919 und Deutschland 1920. Andere Länder führten das Wahlrecht für Frauen erst nach dem Zweiten Weltkrieg ein (z.B. Frankreich). In der Schweiz erhielten Frauen im Jahr 1971 das Wahlrecht; die Einführung dieses Rechts fand aber nicht in allen Kantonen gleichzeitig statt. So gestattete zuletzt der Kanton Appenzell Innerrhoden 1990 seinen erwachsenen Bürgerinnen, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen. |
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher) |
Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen | Stephan Vajda, Felix Austria. Eine Geschichte Österreichs, Verlag Carl Ueberreuter, Wien – Heidelberg 1980, S. 575ff. |
Datum der Erfassung | 2019-11-30 |
Datum der letzten Bearbeitung | 2020-01-07 |
letzter Bearbeiter | kuf woergl |