Meilensteine Wörgl - Erste allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl in Österreich

Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler

Gemeinde: Wörgl

Zeitkategorie: --

Chronik:

Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs war auch die Donaumonarchie zerfallen. Eine provisorische Nationalversammlung gab am 21. Oktober 1918 dem selbständigen deutsch-österreichischen Staat eine Verfassung (diese wurde auf der Grundlage der Verfassung von 1867 erstellt). Am 12. November desselben Jahres wurde die Staats- und Regierungsform beschlossen – daraufhin verkündete der Präsident der Nationalversammlung die Gründung der demokratischen Republik Deutsch-Österreich. (Der Name „Deutsch-Österreich“ für die junge Republik sowie der Anschluss an Deutschland wurden dann im Friedensvertrag von Saint-Germain am 10. September 1919 verboten). Wenige Monate nach der Ausrufung der Republik fanden am 16. Februar 1919 die ersten Wahlen statt, die gemäß der Verfassung allgemein, gleich, direkt und geheim waren.

„Allgemein“ besagt, dass grundsätzlich alle österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen das aktive und das passive Wahlrecht besitzen; „gleich“ bedeutet, dass alle Wähler/innen über die gleiche Anzahl von Stimmen verfügen und dass alle abgegebenen Stimmen gleich viel zählen (und keine wahlberechtigte Person aufgrund ihres sozialen Standes oder anderer Gründe ihrer Stimme mehr Gewicht verleihen kann); „direkt“ oder präziser „persönlich“ besagt, dass die Stimmabgabe durch den/die Wähler/in persönlich stattfinden muss (eine Ausnahme stellt die Stimmabgabe von Personen im Ausland dar); „geheim“ heisst, dass die Geheimhaltung der Wahlentscheidung jeder Person gewährt wird. (Dem/Der Wähler/in selbst ist es natürlich gestattet, über seine/ihre Wahlentscheidung Auskunft zu geben.)

In Österreich ermöglichte dieses Gesetz nun erstmals auch Frauen an politischen Abstimmungen teilzunehmen. In verschiedenen Ländern der Welt hatten sich Frauenbewegungen unter anderem für die politischen Rechte der Frauen eingesetzt; nun wurde weltweit in vielen Staaten einzelnen Forderungen nachgekommen. So erhielten Frauen 1893 in Australien das (passive) Wahlrecht. In europäischen Ländern konnten Frauen zuerst in Finnland von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen (1906); es folgten beispielsweise Österreich 1919 und Deutschland 1920. Andere Länder führten das Wahlrecht für Frauen erst nach dem Zweiten Weltkrieg ein (z.B. Frankreich). In der Schweiz erhielten Frauen im Jahr 1971 das Wahlrecht; die Einführung dieses Rechts fand aber nicht in allen Kantonen gleichzeitig statt. So gestattete zuletzt der Kanton Appenzell Innerrhoden 1990 seinen erwachsenen Bürgerinnen, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Beschreibung:

Granitstein

Details

Gemeindename Wörgl
Gemeindekennzahl 70531
Ortsübliche Bezeichnung Meilensteine Wörgl - Erste allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl in Österreich
Objektkategorie 1200 ( Kulturhistorische Natur- und Steindenkmäler | | )

Katastralgemeinde
Flurstücks- bzw. Grundstücksnummer
Ortschafts- bzw. Ortsteil
Straße und Hausnummer bzw. Flurname Bahnhofsstraße
Längengrad
Breitengrad

Tirol: denkmalgeschützt --

Höhe (m) 0.4
gemessen od. geschätzt gemessen
Breite (m) 0.6
gemessen od. geschätzt gemessen
Tiefe (m)
gemessen od. geschätzt --

Zustandsklassifizierung --
Falls sanierungsbedürftig od. ruinös:
empfohlene Maßnahmen

Beschreibung des Objekts (Deutung, Material und Technik) Granitstein
Bei besonderen Objekten: Beschreibung von Details

Zeitkategorie --
Ursprungsdaten, Chronik: (Zeit und Ursache der Errichtung bzw. Überlieferung, Namen der Urheber, Künstler bzw. Handwerker, Sanierungen) Mit dem Ende des Ersten Weltkriegs war auch die Donaumonarchie zerfallen. Eine provisorische Nationalversammlung gab am 21. Oktober 1918 dem selbständigen deutsch-österreichischen Staat eine Verfassung (diese wurde auf der Grundlage der Verfassung von 1867 erstellt). Am 12. November desselben Jahres wurde die Staats- und Regierungsform beschlossen – daraufhin verkündete der Präsident der Nationalversammlung die Gründung der demokratischen Republik Deutsch-Österreich. (Der Name „Deutsch-Österreich“ für die junge Republik sowie der Anschluss an Deutschland wurden dann im Friedensvertrag von Saint-Germain am 10. September 1919 verboten). Wenige Monate nach der Ausrufung der Republik fanden am 16. Februar 1919 die ersten Wahlen statt, die gemäß der Verfassung allgemein, gleich, direkt und geheim waren.

„Allgemein“ besagt, dass grundsätzlich alle österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen das aktive und das passive Wahlrecht besitzen; „gleich“ bedeutet, dass alle Wähler/innen über die gleiche Anzahl von Stimmen verfügen und dass alle abgegebenen Stimmen gleich viel zählen (und keine wahlberechtigte Person aufgrund ihres sozialen Standes oder anderer Gründe ihrer Stimme mehr Gewicht verleihen kann); „direkt“ oder präziser „persönlich“ besagt, dass die Stimmabgabe durch den/die Wähler/in persönlich stattfinden muss (eine Ausnahme stellt die Stimmabgabe von Personen im Ausland dar); „geheim“ heisst, dass die Geheimhaltung der Wahlentscheidung jeder Person gewährt wird. (Dem/Der Wähler/in selbst ist es natürlich gestattet, über seine/ihre Wahlentscheidung Auskunft zu geben.)

In Österreich ermöglichte dieses Gesetz nun erstmals auch Frauen an politischen Abstimmungen teilzunehmen. In verschiedenen Ländern der Welt hatten sich Frauenbewegungen unter anderem für die politischen Rechte der Frauen eingesetzt; nun wurde weltweit in vielen Staaten einzelnen Forderungen nachgekommen. So erhielten Frauen 1893 in Australien das (passive) Wahlrecht. In europäischen Ländern konnten Frauen zuerst in Finnland von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen (1906); es folgten beispielsweise Österreich 1919 und Deutschland 1920. Andere Länder führten das Wahlrecht für Frauen erst nach dem Zweiten Weltkrieg ein (z.B. Frankreich). In der Schweiz erhielten Frauen im Jahr 1971 das Wahlrecht; die Einführung dieses Rechts fand aber nicht in allen Kantonen gleichzeitig statt. So gestattete zuletzt der Kanton Appenzell Innerrhoden 1990 seinen erwachsenen Bürgerinnen, von dem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Chronik - allfällige Ergänzungen: (z.B. Sagen, Legenden, Überlieferungen ausführlicher)

Erste allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl in Österreich

Informationsquellen, Literatur und weitere Quellen Stephan Vajda, Felix Austria. Eine Geschichte Österreichs, Verlag Carl Ueberreuter, Wien – Heidelberg 1980, S. 575ff.


kuf woergl
Datum der Erfassung 2019-11-30
Datum der letzten Bearbeitung 2020-01-07
letzter Bearbeiter kuf woergl

Standort

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